Weiterbildungsseminar für LKW-Fahrer

Regelungen und Voraussetzungen 

- LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb
  von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens
  sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden. 
- § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem
  Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. 
- Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus
   zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
- Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.
 
Die fünf Module sind:
      1: Kraftfahrzeugtechnik
      2: Eco-Training
      3: Ladungssicherung
      4: Lenk- und Ruhezeiten, Digitaler Tachograph
      5: Gesund und Sicher - Arbeitsplatz LKW